Terms and conditions
1. Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, werden nicht anerkannt. Nebenabreden und Sonderbedingungen sowie mündliche oder telefonische Abmachungen, auch von Angestellten der Firma, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einzelner unserer Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Klausel vereinbaren die Parteien schon jetzt die Regelung, die rechtlich zulässig ist und die dem Parteiwillen, wie er sich aus der unwirksamen Klausel objektiv ergibt, am nächsten kommt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich österreichisches Recht.
2. Angebote werden unter Zugrundelegung der uns am Angebotstag vorliegenden Unterlagen und Informationen erstellt und haben sofern nichts anderes vermerkt ist eine Gültigkeit von 3 Monaten.
3. Dem Angebotsnehmer und/oder Besteller übergebene Kostenvoranschläge, Muster, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
4. Ein Weiterverkauf durch den Besteller an ausländische Abnehmer erfolgt allein auf dessen Risiko. Nimmt der Besteller derartige Auslandsgeschäfte vor, stellt er uns ohne Rücksicht auf Verschulden, von jeglicher Inanspruchnahme aus Produkthaftungsgründen frei.
5. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung (Pönale) sind ausgeschlossen, wenn sie nicht schriftlich zum Vertragsbestandteil im beiderseitigen Einvernehmen gemacht werden.
6. Der angegebene Preis versteht sich ab Lager Steyr, inklusive Standardversand und Verpackung und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Paketversand oder die Post. Der Versand erfolgt grundsätzlich transportversichert.
7. Für unsere Lieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (sofern keine gesonderte Garantiezusage vertraglich vereinbart). Eine allfällige Erstattung für Arbeitszeit, Transport und Fracht wegen Ausfällen aller Art ist ausgeschlossen.
8. Ort der Garantieerfüllung ist ausschließlich Steyr/OÖ. Sollen im Auftrag des Bestellers Garantieleistungen am Ort des Betreibers erbracht werden, so werden die Kosten für Fahrt, Reisezeit und Auslöse in Rechnung gestellt.
9. Der Besteller ist nicht berechtigt, Dritte mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen oder selbst durchzuführen. In diesem Fall erlischt die Gewährleistung sofort.
10. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Kunden oder seiner Abnehmer sind ausgeschlossen, sofern nicht von Gesetzes wegen zwingend gehaftet werden muss.
11. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht bei Auftreten von Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, sowie natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen sind. Eine Haftung wird weiters ausgeschlossen für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Einflüsse ohne Verschulden der Auftragnehmerin entstehen.
12. Unsere Garantie entfällt auch, wenn an den von uns ausgelieferten Geräten Änderungen oder Instandsetzungen durch Fremdpersonen ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.
13. Unsere Lieferungen sind zahlbar sofort bei Rechnungslegung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14. Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Zahlungsverzuges zur Bezahlung sämtlicher Mahnspesen, Inkassospesen und Kosten der mit der Beauftragung eines Rechtsbeistandes entstehenden Honorare und Spesen.
15. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Zahlungsfrist werden auch alle übrigen Forderungen gegenüber dem Besteller sofort zur Zahlung fällig. Falls ein zur Zahlung fälliger Betrag nicht fristgemäß bezahlt wird, hat der Besteller für eventuelle weitere Lieferungen Vorauszahlung zu leisten oder wir sind zur Lieferung Zug um Zug berechtigt.
16. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Lieferer bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Reparaturen sind sofort zahlbar. Skontoabzüge sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht statthaft.
17. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung unser Eigentum, soweit dieser Regelung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung kann die Ware bei Zahlungsverzug zurückverlangt werden.
18. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen.
19. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies alles hat insoweit Geltung, sofern diese Haftungsausschlüsse nicht zwingend dem Recht widersprechen.
20. Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass die im abgeschlossenen Vertrag enthaltenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.
Steyr, Juni 2021